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Neue Corona-Landesverordnung ab 22. September 2021

Am 22. September ist eine neue Corona-Landesverordnung in Kraft getreten. Diese behält bis zum 10. November Gültigkeit und gibt so über die niedersächsischen Herbstferien hinweg Verlässlichkeit. Die jeweils gültige Verordnung ist auf der Homepage der Niedersächsischen Landesregierung zu finden.
Detaillierte Informationen zu den Indikatoren und Warnstufen finden Sie hier.  Leitindikator ist die landesweite Kennzahl der Hospitalisierung. Dieser Wert bestimmt sich nach den landesweiten Hospitalisierungsfällen mit Covid-19-Erkrankungen je 100.000 Einwohner:innen in den letzten sieben Tagen. Weitere Indikatoren sind die Zahl der Neuinfektionen (Landkreisebene) und der Intensivbelegung (Landesebene).

Für den regulären Betrieb von Bibliotheken ergeben sich aus der neuen Verordnung nach unserer Lesart keine Veränderungen. Bei Veranstaltungen beachten Sie bitte die 3G-Maßnahmen laut jeweiliger Warnstufe. Die wichtigsten Corona-Regelungen sind weiter unten auf der Seite der Landesregierung kompakt als Grafiken dargestellt.

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