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Update für Bibliotheken zur geltenden Corona-Landesverordnung

Die Niedersächsische Landesregierung hat FAQ-Listen, sortiert nach Themengebieten, zur aktuellen Corona-Landesverordnung veröffentlicht. Auch Bibliotheken werden benannt und die Informationen zu Öffentlichen Bibliotheken mit Stand 01.12.21 konkretisiert. Die Zuordnung der Bibliotheken zum Einzelhandel wird explizit genannt:

„Nach der Corona-Verordnung gilt derzeit für den Zugang zu öffentlichen Bibliotheken – wie im Einzelhandel – die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung und das Abstandsgebot von 1,5 Metern. Darüber hinausgehende Regeln gelten – in Abhängigkeit von der jeweiligen Warnstufe und der Teilnehmerzahl – nur für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen (vgl. §8 Corona-Verordnung), also beispielsweise für Lesungen und Führungen.“ (Quelle: Wissenschaft, Kultur & Weiterbildung – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur).

Nach Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 02.12.21 gilt mit Inkrafttreten einer neuen Niedersächsischen Corona-VO voraussichtlich ab dem 08.12.21 für den Zugang zu den Öffentlichen Bibliotheken landesweit die 2G-Regelung (Einzelhandel, nicht täglicher Bedarf).

Update 07.12.21
Die Landesregierung hat am 06.12.21 eine Pressemitteilung veröffentlicht mit den anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung.
Darin steht, dass der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 2 auf geimpfte und Genese beschränkt werden soll und außerdem
eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten wird. Dies gilt nicht für den Einzelhandel der Grundversorgung. Die neue Verordnung
befindet sich noch in der Abstimmung, wird voraussichtlich Freitag veröffentlicht und tritt am Samstag, den 11.12.21 in Kraft.

 

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