Medienbestand

Fernleihe

Nicht alle Medien zu jedem Thema können in der Bibliothek vorgehalten werden. Die Fernleihe ist ein Service von Bibliotheken, den Nutzer:innen am Ort nicht vorhandene Literatur aus anderen Bibliotheken im Rahmen des Leihverkehrs zu besorgen. Dies kann mittels GBV oder über subito erfolgen.

Weitere Informationen zur Online-Fernleihe der Öffentlichen Bibliotheken im OEVK finden Sie hier.

Gebende und nehmende Fernleihe
Es wird unterschieden zwischen gebender und nehmender Fernleihe. Bei der gebenden Fernleihe (aktive Fernleihe) werden Bücher aus der eigenen Bibliothek an fremde Bibliotheken ausgeliehen, die sie dann wiederum an ihre eigenen Kund:innen verleihen.

Bei der nehmender Fernleihe (passive Fernleihe) werden Bücher aus anderen Bibliotheken für die eigenen Kund:innen ausgeliehen.

Die genauen Konditionen sind in der Leihverkehrsordnung geregelt. So ist es z. B. nicht möglich, alle Medien über die Fernleihe zu ordern. Die Bestellung von Unterhaltungsromanen, Büchern, die rein praktische Fertigkeiten vermitteln (Bastelanleitungen, Kochbücher u. ä.), Reiseführern etc. ist ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass der Leihverkehr dazu gedacht ist, der wissenschaftlichen Aus- und Fortbildung zu dienen. 

Die Fernleihe wird in der örtlichen Bibliothek aufgegeben. Diese Bibliothek übernimmt die Recherchearbeiten, leitet die Bestellung weiter und stellt das Buch nach dessen Eingang dem Entleihenden zur Verfügung. In manchen Verbünden können Bibliotheksnutzer:innen auch selbst nach Einrichtung eines Fernleihkontos in der örtlichen Bibliothek über den Verbundkatalog eine Online-Fernleihe aufgeben. Die Benutzungsbedingungen werden von der Bibliothek festgelegt, aus der das Fernleihe-Medium stammt.

Eine schnellere, aber kostenintensivere Alternative zur traditionellen Fernleihe bieten Dokumentenlieferdienste, wie z.B. subito. Diese liefern, meist innerhalb weniger Tage, direkt an die  Bibliothekskund:innen.

Bibliotheken, die sich am Leihverkehr beteiligen möchten, benötigen dafür als Voraussetzung ein Sigel. Die Erteilung dieses Sigels erfolgt über die Sigelstelle.