Medienbestand

AV-Medien

Unter audiovisuellen Medien (AV-Medien) werden synchrone technische Kommunikationsmittel verstanden, die die visuellen und / oder auditiven Sinne des Menschen durch Ton und Bild bedienen. AV-Medien können in analogem oder digitalem Format vorliegen.

Die meisten Öffentlichen Bibliotheken bieten ihren Nutzern AV-Medien an, viele ergänzen diesen physischen Bestand mittels virtueller Angebote.

Hörmedien

Die Zusammensetzung des Medienbestandes hängt stark von der konkreten Nachfrage vor Ort ab. Die Nachfrage nach Musik-CDs geht in den meisten Einrichtungen zurück, dieser Trend betrifft mehr und mehr auch den Erwachsenen-Hörbuch-Bestand. Die Gründe sind zum einen darin zu finden, dass zahlreiche Nutzer Musik- und Hörbuchdienste selbst abonniert haben und somit unabhängig von der Bibliothek auf Inhalte zugreifen können. Auf der anderen Seite machen aber auch virtuelle Angebote der Bibliothek selbst dem Medienbestand Konkurrenz, bspw. die Onleihe oder der Musik-Streaminganbieter freegal.

In den meisten Einrichtungen werden Hörbücher und -spiele für die Zielgruppe der Kinder jedoch unvermindert gut nachgefragt. Neue Hörmedien wie beispielsweise Toniefiguren werden sehr gut ausgeliehen.

Preise & Auszeichnungen

Die Listen mit den erfolgsgekrönten Hörbüchern können Sie beim Aufbau Ihres Medienbestandes unterstützen:

Veranstaltungen mit Hörmedien

Hörclubs
Die "Stiftung Zuhören" hat unter anderem das Projekt "Hörclub" ins Leben gerufen, das besonders zur Kooperation zwischen Schule und Bibliothek eignet. In einem Hörclub trifft sich eine Gruppe von Kindern regelmäßig, um gemeinsam einem "Hör-Abenteuer" zu folgen. Anschließende Aktionen und Spiele runden das Zusammentreffen ab. Die „Stifung Zuhören“ hat dazu Medienpakete zusammengestellt, die Material für diese Veranstaltungen enthalten.

Literaturtipp:
Hörspaß : über Hörclubs an Grundschulen
Volker Bernius... (Hrsg.). Göttingen : Vandenhoek & Ruprecht, 2004. - 176 S. : zahlr. Ill. + 2 CDs
(Edition Zuhören ; 2) EUR 39,90
ISBN 3-525-48001-6
(Entleihbar über die Fachbibliothek der Büchereizentrale Niedersachsen.)

Hörspielkino
In Berlin findet alljährlich sehr erfolgreich eine ganze Staffel von Veranstaltungen unter dem Titel "Hörspielkino unterm Sternenzelt" statt. In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Rundfunk werden verschiedene Hörspiele im Planetarium bzw. im Sommer unter freiem Himmel vorgeführt.

Beachten Sie:
Bei Veranstaltungen mit Hörbüchern sollte in jedem Fall beachtet werden, dass bei der Öffentlichen Wiedergabe Gebühren an die Verwertungsgesellschaften (GEMA, VG Wort) entrichtet werden müssen. Auch darf die Veranstaltung nicht dem Erwerbszweck dienen, d.h. die Einnahmen dürfen die Kostendeckungsgrenze nicht überschreiten.

DVDs und Blurays

Die Ausleihzahlen von DVDs und Blurays gehen zurück. Viele Bibliotheksbesucher können privat über Streaminganbieter unabhängig von der Bibliothek auf Filme und Serien zugreifen. Auch Bibliotheken selbst bieten zunehmend Zugang zu Film-Streamingdiensten an (bspw. filmfriend) und gehen damit in Konkurenz zu den eigenen Angeboten.

Alterskontrolle (FSK)
Die Altersvorgaben (FSK-Angaben) müssen sichtbar sein, sowohl für die Bibliotheksnutzer, als auch für das Personal. Möchte ein Kind einen Film oder eine Serie ausleihen und unterschreitet die Altersgrenze, dürfen Sie das Medium nicht an das Kind herausgeben. Dies trifft auch zu, wenn die Eltern mit der Ausleihe einverstanden sind.

Wenn Sie eine Bibliothekssoftware einsetzen, lassen sich oftmals Ausleihhinweise hinterlegen, die auf die FSK hinweisen. Das Medium kann so nur ausgeliehen werden, wenn der Ausleihhinweis aktiv (vom Bibliothekspersonal) umgangen wird. Somit kann in so einem Fall auch die selbstständige Ausleihe über einen Selbstverbuchungsgerät verhindert werden.

Veranstaltungen
Die Filme und Serien aus Ihrem Medienbestand können Sie nur dann öffentlich wiedergeben und im Rahmen von Veranstaltungen einsetzen, wenn Ihnen die entsprechenden Genehmigungen und / oder Lizenzen vorliegen.

Liegt Ihnen die Genehmigung für eine Veranstaltung vor, muss diese in der Regel ohne Gewinnorientierung durchgeführt werden. Wenn Sie Eintrittspreise verhängen, darf die Summe aus den Einnahmen die Summe für die Ausgaben nicht überschreiten.