Medienbestand

E-Medien in Bibliotheken

Ein E-Medium - also ein elektronisches Medium - ist die digitale Version eines Buches oder eines Textes, d. h. eine Datei. Im bibliothekarischen Kontext werden zumeist nur kommerzielle, digital produzierte Bücher als E-Books bezeichnet. Um ein E-Book zu lesen, wird ein E-Book-Reader, ein Smartphone, ein Tablet oder ein PC benötigt, auf das die Datei aus dem Internet heruntergeladen werden kann.

Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken

Das deutsche Urheberrechtsgesetz erlaubt Öffentlichen Bibliotheken ausdrücklich, physische Medien zu erwerben und zu verleihen. Die Vergütung der Urheber:innen - als finanzieller Ausgleich für den angenommenen Einnahmeverlust durch den Verleih - erfolgt dabei über die sogenannte Bibliothekstantieme. Dies ist eine jährlich der Höhe nach neu festgelegte Abgabe, welche die Bibliotheken zu zahlen haben. Sie wird aber seit langem von Bund und Ländern übernommen. Das gilt auch für Beiträge an die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort).

Rechtliche Regelung bei der E-Medien-Ausleihe

Diese gesetzlichen Regelungen beziehen sich jedoch nur auf die Ausleihe physischer Printmedien. Für E-Medien gibt es bisher keine Entsprechung. Öffentliche Bibliotheken dürfen deshalb unter den derzeitigen Bedingungen E-Books nur dann zur Ausleihe anbieten, wenn sie hierfür eine entsprechende Lizenz beim Verlag bzw. einem zwischengeschalteten sog. Aggregator erworben haben. Dieser bietet in der Regel auch die technische Plattform für die Bereitsstellung von E-Medien und die Ausleihvorgänge an. Aggregatoren, z.B. die Firmen divibib GmbH und Overdrive, handeln mit den Verlagen entsprechende Lizenzen aus und bieten diese den Öffentlichen Bibliotheken über ihre Verleihplattformen an.  
 
Kampagne #BuchistBuch

Der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) macht sich mit seiner Kampagne #BuchistBuch für eine Regelung für den Verleih von E-Books durch Bibliotheken stark und fordert eine Aufnahme in das Urhebergesetz.
Ziel der Kampagne ist es, die Öffentlichkeit und vor allem Politiker:innen über die Missstände aufzuklären und auf eine Änderung der gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene in der laufenden Legislaturperiode hinzuwirken. Bibliotheken müssen in die Lage versetzt werden, E-Books genauso wie gedruckte Bücher gleich nach ihrer Veröffentlichung kaufen bzw. lizenzieren und zur Ausleihe zur Verfügung stellen zu können.
 
Die Forderung nach "Buch ist Buch" gilt auch für wissenschaftliche Bibliotheken. Wie die Situation in anderen Ländern aussieht, dass zeigt das Kampagnenvideo von #EbookSOS:

Kampagnenvideo E-BookSOS

E-Medien-Ausleihe in Niedersachsen

Die Büchereizentrale Niedersachsen koordiniert den Verbund Onleihe Niedersachsen. Es bestehen daneben weitere kleine regionale E-Medienverbünde, zudem haben einige Bibliotheken eine Einzel-Onleihe. Die Listen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Verbünde

  • Verbund Onleihe Niedersachsen (158 Öffentliche Bibliotheken - Stand 01.05.2024)
  • Onleihe-Verbund ebib2go (3 Öffentliche Bibliotheken: Stadtbücherei Bramsche, Stadtbibliothek Georgsmarienhütte und Stadtbibliothek Osnabrück)
  • Onleihe-Verbund lies-e (18 Katholisch-Öffentliche Bibliotheken)
  • Overdrive-Verbund GEHonline ( 10 Öffentliche Bibliotheken: Stadtbücherei Buchholz, Bücherei Elbmarsch, Samtgemeindebücherei Jesteburg, Friedrich-Huth-Bücherei Harsefeld, Samtgemeindebücherei Hollenstedt, Samtgemeindebücherei Horneburg, Stadtbücherei Stade, Gemeindebücherei Stelle, Bücherei im Rathaus Neu Wulmstorf, Stadtbücherei Bad Salzdetfurth)
  • Overdrive-Verbund Nordleihe (11 Öffentliche Bibliotheken: Stadtbibliothek Achim, bibliothek am meer/Bad Zwischenahn, Stadtbibliothek Buxtehude, Stadtbibliothek Hildesheim, Stadtbibliothek Melle, Stadtbibliothek Rotenburg, Stadtbibliothek Verden, Gemeindebücherei Wiefelstede)

Einzel-E-Ausleihen (6 Bibliotheken)