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Bundesregierung prüft rechtliche Gleichstellungen bei der Ausleihe von elektronischen und gedruckten Büchern

Seit langem plädieren Bibliotheken und allen voran der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) dafür, die Ausleihe von elektronischen Büchern der Ausleihe von gedruckten Büchern rechtlich gleichzustellen. Die Koalitionsparteien bemühen sich nun, noch in dieser Legislaturperiode eine Lösung zu finden.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat dafür eine Studie zum Thema E-Lending in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen des E-Lendings auf den Buchmarkt untersuchen soll. Das Bundesjustizministerium hat einen Fragebogen erstellt und an einzelne Bibliotheken und Ministerien versandt, mit dem der Regulierungsbedarf im Urheberrecht für das E-Lending geprüft werden soll und zu dem auch Sie Stellung beziehen können.

Der Fragebogen ist auf den Seiten des Bundesjustizministeriums zu finden und kann von allen interessierten Institutionen beantwortet werden.
Wenn also auch Sie Stellung zu den Fragen nehmen und lokalspezifische Einschätzungen und Erfahrungswerte einbringen möchten, können Sie dies bis zum 23. Juni 2023 tun. Der dbv hat eine Beantwortungshilfe verfasst, die wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail an info@bz-niedersachsen.de gerne zur Verfügung stellen. Der dbv als Interessenvertretung aller Bibliotheken wird ebenfalls eine Stellungnahme abgeben und anschließend veröffentlichen.

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