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Kulturfonds Energie des Bundes

Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Bibliotheken und andere Kultureinrichtungen eine Unterstützung zur Abfederung der
durch die Energiekrise verursachten Mehrbelastungen beantragen. Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 beantragt werden. Der Mitschnitt einer Informationsveranstaltung ist auf YouTube abrufbar. Auf der Webseite des Hilfsfonds sind alle Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien zu finden.

Ihre Fragen können interessierte Einrichtungen sowohl unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 6645685 montags bis freitags zwischen 9:00 bis 17:30 Uhr oder per E-Mail unter service@kulturfonds-energie.de adressieren.

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