Lockerung der Corona-Maßnahmen/ Update
Nach dem Beschluss der Bundesregierung in Absprache mit den Regierungschefs der Länder am 15. April dürfen zwar Buchläden und Hochschulbibliotheken laut einem Schaubild unter Einhaltung bestimmter Auflagen in Kürze wieder öffnen, Öffentliche Bibliotheken werden aber nicht explizit benannt. Eine Übersicht darüber, was nun wieder erlaubt wird und was noch nicht, finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung. Um über die Corona-Maßnahmen des Landes Niedersachsen informiert zu bleiben, empfehlen wir ein Abonnement des täglich erscheinenden Corona-Newsletters.
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