Neue Corona-Landesverordnung
Nachdem am 23. April 2021 das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten ist, wurde auch eine neue Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung veröffentlicht, die seit dem 24. April 2021 in Kraft ist. So wie Bibliotheken im Infektionsschutzgesetz keine Erwähnung finden, werden sie auch in der aktuellen Corona-Verordnung nicht erwähnt.
Es ist nach heutiger Lesart davon auszugehen, dass Öffentliche Bibliotheken nicht unter die in Hochinzidenzkommunen zu schließenden "Freizeit- und Kultureinrichtungen" fallen und demnach unter Einhaltung von Abstands- und Hygienestandards unanhängig vom Inzidenzwert geöffnet bleiben können. Lokale Regelungen können über die Vorgaben der Landesverordnung hinausgehen. Bibliotheken betreffende Informationen zum Coronavirus haben wir auf unserer Homepage zusammengestellt.
Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.