Neue Corona-Verordnung tritt heute in Kraft
Nach aktueller Lesart ergeben sich aus der am 10. Mai 2021 in Kraft getretenen niedersächsischen Corona-Verordnung keine Änderungen für Öffentliche Bibliotheken.
Demnach können Bibliotheken - unabhängig vom Inzidenzwert - geöffnet bleiben. Terminvereinbarungen, Negativtests und Kontaktnachverfolgung sind nicht verordnet.
Lokale Einschränkungen können aber darüber hinaus gehen, so dass Absprachen mit dem Träger getroffen werden sollten.
Die jeweils gültige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie hier. Bibliotheken betreffende Informationen zum Thema Corona haben wir auf unserer Homepage für Sie zusammengestellt.
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