News

Neue Niedersächsische Corona-Verordnung tritt in Kraft

Ab dem 24. November 2021 tritt die neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft. Es gilt derzeit landesweit Warnstufe 1. Bundesweit gilt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Zu den neuen Regelungen gibt es hilfreiche Schaubilder der Landesregierung, die die Regelungen verdeutlichen. Auch Hinweisschilder zum Ausdrucken werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie die jeweils geltenden 3G/2G-Regelungen bei Veranstaltungen in Abhängigkeit zur Anzahl der Teilnehmenden und der jeweils geltenden Warnstufe. Ab Warnstufe 2 ist das Tragen einer FFP2-Maske in Bibliotheken erforderlich.

Absprachen mit dem Träger sind unbedingt erforderlich, da lokale Regelungen über die durch die Corona-Verordnung auferlegten Maßnahmen hinausgehen können.

Zurück

Weitere Neuigkeiten finden Sie hier.