Neues Datenschutzrecht für die gesamte EU
Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit wirksam und damit gilt ein einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte Europäische Union. Die ab dem 25. Mai 2018 anwendbare Datenschutzgrundverordnung regelt europaweit u. a. den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die DSGVO löst eine seit 1995 geltende EU-Richtlinie ab und ersetzt damit nationale Datenschutzgesetze durch unmittelbar geltendes EU-Recht.
Parallel dazu wird am 25. Mai auch das Bundesdatenschutzgesetz (neu) – BDSG (neu) – als Teil des „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)“ in Kraft treten und das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz komplett ersetzen. Die Anpassung des BDSG war notwendig, um u. a. die speziellen nationalen Rechtsordnungen an das neue EU-Recht anzugleichen.
Für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen bringt die neue Rechtslage einiges an Änderungen mit sich, die natürlich auch die Öffentlichen Bibliotheken treffen.
Das Thema ist überaus komplex und sehr von den individuellen technischen und organisatorischen Gegebenheiten vor Ort abhängig, so dass die Büchereizentrale grundsätzlich keinerlei Beratung zu diesem Themenfeld anbieten kann. Hierfür sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten zuständig. Wir empfehlen Ihnen – soweit nicht bereits geschehen – sich mit den Datenschutzbeauftragten Ihres Trägers und ggf. mit Ihrer zuständigen IT-Abteilung in Verbindung zu setzen, um sich über die rechtlichen Änderungen zu informieren und die Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen Ihrer Bibliothek zu analysieren und bei Bedarf an die neue Gesetzeslage anzupassen.
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