Bau und Einrichtung

Barrierefreiheit

Um eine Bibliothek für alle gleichermaßen nutzbar zu machen, sollte sie so offen und zugängig wir möglich gestaltet sein. Das betrifft vor allem die baulichen Aspekte, aber auch die Nutzungsmöglichkeiten der Medien, Angebote und Services.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und ihre Prinzipien der Barrierefreiheit, Inklusion und Partizipation haben vielfältige Auswirkungen auf die Arbeit von Bibliotheken. Als öffentlich zugängliche Einrichtungen haben Bibliotheken laut Artikel 9 der Konvention eine Verpflichtung zur Umsetzung von Barrierefreiheit. Sie sind zudem prädestinierte Orte für die Realisierung des Rechts auf Zugang zu öffentlicher Information.

Die Bayerische Landesfachstelle für das Öffentliche Bibliothekswesen hat dazu eine umfangreiche "Orientierungshilfe zu Barrierefreiheit, Inklusion und Diversität im Bibliotheksalltag" herausgegeben (2023). Im Mai 2025 ist das Praxishandbuch "Inklusion in Bibliotheken", herausgegeben von Mitgiedern der AG Barrierefreiheit in (digitalen) Bibliotheken bzw. der dbv-Kommission Kundenorientierte und inklusive Services, erschienen. Die kostenfreie Online-Version ist hier abrufbar: Inklusion in Bibliotheken. Die Publikation bietet Fakten und Beispiele zum Thema Barrierefreiheit und zeigt auf, wie eine inklusive Bibliothekspraxis aussehen kann. Zugleich werden Anregungen gegeben, wie Bibliotheken mehr Barrierefreiheit in ihren Häusern umsetzen können.

Das Fachportal nullbarriere.de veröffentlicht das Wesentliche zu DIN-Normen, Gesetzen und Richtlinien des barrierefreien Bauens und damit verbundene Anbieter und Produktpräsentationen. Architekten, Planer und Betroffene berichten von ihren Erfahrungen.

Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie außerdem hier: