Management

Benutzungsordnung

In der Benutzungsordnung einer Bibliothek wird vor allem festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Benutzung der Bibliothek für die Nutzer:innen mit sich bringt und wie wesentliche Benutzungsvorgänge ablaufen. Je präziser diese Regeln formuliert sind, umso weniger Meinungsverschiedenheiten gibt es später bei ihrer Anwendung; andererseits erfordert dann jede Veränderung auch eine Änderung der Benutzungsordnung. Letztere sollte deshalb so formuliert sein, dass sie möglichst langfristig Bestand hat und nur bei relevanten Veränderungen von Rahmenbedingungen (z. B. Datenschutz- oder Haftungsbestimmungen u. ä.) angepasst werden muss. Grundsätzlich muss bei einer Benutzungsordnung zwischen einem öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnis und einem privatrechtlich geregelten unterschieden werden. Beide Formen kommen bei Öffentlichen Bibliotheken zum Einsatz, führen aber zu unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten (Privatrecht oder Verwaltungsrecht), die sich insbesondere bei der Anerkennung der Benutzungsordnung durch die Nutzer:innen, der rechtlich zulässigen Gebühren und auch bei einer eventuellen Änderung der Benutzungsordnung zeigen.

Weiterführende Informationen zum Thema Benutzungsordnung finden Sie auf dem Bibliotheksportal. Auch der Borromäusverein bietet auf seiner Homepage Informationen zur Benutzungsordnung an.  Außerdem können sie sich gerne jederzeit an die Bibliotheksberaterinnen der Büchereizentrale wenden.

Beispiele für Bibliothekssatzungen aus Niedersachsen: