Update: Am Nachmittag erreichte uns die Information vom Deutschen Bibliotheksverband, dass die Frage, welchen Bibliotheken ab dem 20. April wieder unter Einhaltung von Auflagen öffnen dürfen, bis morgen zwischen Bund und Ländern geklärt wird. Wir informieren Sie, sobald es dazu eine eindeutige Auskunft gibt.
Nach dem Beschluss der Bundesregierung in Absprache mit den Regierungschefs der Länder am 15. April dürfen zwar Buchläden und Hochschulbibliotheken laut einem Schaubild unter Einhaltung bestimmter Auflagen in Kürze wieder öffnen, Öffentliche Bibliotheken werden jedoch nicht explizit benannt. Eine Übersicht darüber, was nun wieder erlaubt wird und was noch nicht, finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung.