Mit dem neuen Programm der Kulturstiftung des Bundes sollen Kultureinrichtungen dabei unterstützt werden, das Potential von digitalen Angeboten stärker auszuschöpfen. Da es derzeit mit dem Programm „hochdrei“ bereits ein auf Öffentliche Bibliotheken ausgerichtetes Förderangebot der Stiftung gibt, sind Öffentliche Bibliotheken nur dann antragsberechtigt, „wenn ihr Tätigkeitsschwerpunkt dem öffentlichen Kulturangebot (Konzerte, Lesungen, Ausstellungen etc.) und nicht dem Bildungs- oder Forschungssektor (Kurse, Unterricht etc.) zuzurechnen ist.“